Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass alle Identitätskarten in Papierform...

Veröffentlichungsdatum:

30.01.2026

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Beschreibung

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass alle Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. 

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Personen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Terminvormerkung unter der Telefonnummer +3904711805603 oder +3904711805604

Beim Termin wird folgendes benötigt:

- vorherige Identitätskarte (oder Verlustanzeige)

- Sanitätskarte

- ein aktuelles biometrisches Foto (weißer Hintergrund, ohne Brille) in Papierform oder per E-Mail an info@gemeinde.terlan.bz.it

- Gebühren von 22,00 Euro welche in bar oder mit Bancomat direkt am Schalter bezahlt werden können

Die Zustellung der neuen EIK erfolgt nach einer Woche.

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Zuletzt aktualisiert: 30.01.2026, 15:47 Uhr

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