Die Gemeinde Terlan bietet auch dieses Jahr die Möglichkeit ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum in der Gemeinde zu absolvieren.
Wer kann ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum absolvieren?
Ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum können alle absolvieren, die eine Schule besuchen oder an einer Universität studieren. Sie können das Sommerpraktikum in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres absolvieren. Universitäts- oder Fachhochschulstudenten können während des ganzen Jahres Praktika durchführen, wobei diese trotzdem als Sommerpraktika gewertet werden. Zugelassen zu den Praktika sind außerdem alle, die die Schule oder die Universität vor nicht mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben. Voraussetzung ist der Besuch der Mittel- oder Berufsschule, einer Ober- oder Fachschule und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Es ist nicht möglich, während des Sommers ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum zu absolvieren, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in Vergangenheit bereits Praktika von einer Gesamtdauer von 10 Monaten geleistet hat.
Bevorzugt werden jene Schüler, welche noch nie die Möglichkeit hatten, in der Gemeinde Terlan ein Sommerpraktikum abzuleisten.
Arbeitsplatz
Der Einsatzbereich ist in den Ämtern des Rathauses und in der Bibliothek unter Einhaltung der entsprechenden Bürozeiten.
Die entsprechenden Ansuchen müssen innerhalb 31. März 2026 bis 11.00 Uhr im Personalamt der Gemeinde Terlan (oder per E-Mail an die Adresse info@gemeinde.terlan.bz.it) abgegeben werden.
Es müssen neben den üblichen persönlichen Daten, die Schule, die derzeit besuchte Klasse, eine Kopie des Zeugnisses des letzten Schuljahres (ev. Computerführerschein ECDL, da dies auch mitbewertet wird) und eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher die Antragstellerin/der Antragsteller zu erreichen ist. Es werden nur vollständige und termingerecht eingereichte Ansuchen berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt der Gemeinde Terlan +3904711805600