Der Gemeindeausschuss beschließt die mit Beschluss Nr. 364 vom 05.09.2023 vorgesehene Einnahmefeststellung und Ausgabenverpflichtung in Höhe von € 45.199,04 abzuändern, da die betreffende Ausgabe mit Mitteln aus dem nationale Plan für Wiederaufbau verpflichtet worden sind, obwohl unter Ausgaben für Beratungen die Ausgabe für die technische Unterstützung nicht vorgesehen ist.