Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 153 vom 02.04.2024 wurde beschlossen die Ermächtigung zur Weitervergabe von Arbeiten (Kategorie OG1, OS18-A und OG3) an die Firma Auluma GmbH zu erteilen.
Der Hauptauftragnehmer und der Unterauftragnehmer sind für alle Leistungen, die Inhalt der Weitervergabe sind, gegenüber dem Auftraggeber solidarisch verantwortlich.