Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 135 vom 26.03.2024 wurde beschlossen die Ermächtigung zur Weitervergabe von Arbeiten (Kategorie OS30) an die Firma Elektro A. Haller zu erteilen.
Der Hauptauftragnehmer und der Unterauftragnehmer sind für alle Leistungen, die Inhalt der Weitervergabe sind, gegenüber dem Auftraggeber solidarisch verantwortlich.