Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstandes in der Verwaltung an die Volksanwältin wenden. Diese ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und das Ergebnis den Betroffenen mitzuteilen. Zudem kann sie bei vermuteten Missständen auch von sich aus tätig werden. Die Volksanwältin überprüft, berät und vermittelt bei Konflikten in Bezug auf die Angelegenheiten oder Verfahren der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung.
AUSSENSPRECHSTUNDEN DER VOLKSANWALTSCHAFT 2026
IN BOZEN
Cavourstraße 23/c - 2. Stock
Montag – Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Vormerkung notwendig: +39 0471 946020
IN NEUMARKT
SITZ DER BEZIRKSGEMEINSCHAFT
Laubengasse 26
am 4. Montag jeden 2. Monat
von 14.00 – 17.00 Uhr
Vormerkung notwendig: +39 0471 946020